Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KOMBO medical solutions UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KOMBO medical solutions UG gelten für alle im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit vorgenommenen Lieferungen und Leistungen.
(2) Sämtliche Verträge im Zusammenhang mit der Zahnaufstellung (DentalTwin) zwischen KOMBO medical solutions UG einerseits, sowie Endkunden (Zahnarztpraxen, Laboren etc.) und anderen Unternehmen (Händlern, Vertriebspartnern etc.) andererseits, richten sich nach den nachfolgenden Bedingungen und etwaigen sonstigen individuellen Vereinbarungen.
(3) Jede Bestätigung, oder auch konkludentes Handeln, gilt als Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Davon abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen einer anderen Partei gelten
auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben. Der bloße Verweis auf ein Schreiben der anderen Partei, dass ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält oder
auf solche verweist, stellt nicht unser Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
2. Zustandekommen des Vertrages
(1) Ein Vertrag zur Erbringung der beauftragten Leistungen von KOMBO medical solutions UG kommt zustande durch übereinstimmende Willenserklärungen und
(2) durch eine erfolgreiche Registrierung auf Portal www.dentaltwin.com.
3. Rechtsverhältnis
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen KOMBO medical solutions UG einerseits, Endkunden und anderen
Unternehmen andererseits, sind ausschließlich geschäftlicher Natur.
4. Abrechnung, Zahlung
(1) Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt über Werteinheiten (sogenannte „Dental Twin Credits“, kurz: „DTC“). KOMBO medical solutions UG legt für Endkunden und andere Unternehmen jeweils
ein Abrechnungskonto an.
(2) Vor der Beauftragung einer Leistung muss das Abrechnungskonto eine ausreichende Menge an Dental
Twin Credits aufweisen und kann durch den Kauf von weiteren Dental Twin Credits aufgeladen werden. Dies erfolgt entweder direkt bei KOMBO medical solutions UG oder bei einem dem Kunden zugeordneten, autorisierten Händler.
(3) Die Erstellung von Zahlungsbelegen für erworbene Dental Twin Credits sowie fallbezogene Rechnungen für erbrachte Leistungen erfolgt automatisch über KOMBO medical solutions UG. Eine Übersicht
aller Zahlungen und Leistungen, der Stand des Abrechnungskontos sowie alle Belege stehen auf dem
Portal www.dentaltwin.com zur Verfügung.
(4) Für den Datentransfer zwischen KOMBO medical solutions UG einerseits sowie Endkunden und anderen Unternehmen andererseits berechnet KOMBO medical solutions UG keine Gebühren. Sollte ein
direkter Datentransfer aus Drittsystemen bzw. an Drittsysteme über Integrationspartner wie z. B. medondo erfolgen und dafür Gebühren anfallen, sind diese Gebühren bei Reklamationen (auch bei fehlerhaft gelieferten Daten) nicht erstattungsfähig (Stand 01.04.2025: 1 DTC pro Datensatz).
5. Leistungserbringung
(1) Die Leistungserbringung wird von KOMBO medical solutions UG durchgeführt.
(2) Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz liefert KOMBO medical solutions UG an Endkunden und
an andere Unternehmen ein virtuelles Waxup in Form einer 3D-Datei zum Import in die eigene vorhandene CAD/CAM-Software und zur Überführung in den gewünschten Zahnersatz.
6. Mitwirkungspflichten der Zahnarztpraxis, des Labors und anderer Unternehmen
(1) Endkunde und andere Unternehmen garantieren, dass ihre an KOMBO medical solutions UG übergebenen Dateien frei von Fehlern sind.
Stand: 25.06.25 2
7. Mängel
(1) Nach Empfang der 3D-Daten werden Endkunden und andere Unternehmen die Daten auf Fehlerfreiheit prüfen.
(2) Festgestellte Mängel werden unverzüglich schriftlich nach Feststellung und mit genauester Beschreibung der Mängel bei KOMBO medical solutions UG gerügt, und gleichzeitig wird KOMBO medical Solution UG schriftlich zur Beseitigung des Mangels – innerhalb einer angemessenen Frist – aufgefordert.
(3) Bei einer Verletzung der Rügepflicht gelten die Leistungen von KOMBO medical solutions UG als fehlerfrei erbracht.
(4) Nachgewiesene und anerkannte Mängel werden von KOMBO medical solutions UG innerhalb einer
angemessenen Frist kostenlos beseitigt.
(5) Sollte ein angezeigter Mangel nicht beseitigt werden können, erstattet KOMBO medical solutions UG
dem Kunden bzw. dem zugeordneten, autorisierten Händler, die berechneten Dental Twin Credits zurück.
(6) Weitere Mängelansprüche sind ausgeschlossen.
8. Haftung
(1) In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung haftet KOMBO medical solutions UG nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit der Höhe des vereinbarten Honorars.
(2) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, ausgeschlossen.
9. Honorar und Preise
(1) Honorar und Preise sind in unserer aktuellen Preisliste einzusehen (www.dentaltwin.com). KOMBO
medical solutions UG ist im Rahmen jederzeit zur Änderung ihrer Preisliste berechtigt. Änderungen
werden in jedem Fall Endkunden und anderen Unternehmen rechtzeitig im Voraus schriftlich oder
elektronisch angezeigt.
10. Rücktritt vom Vertrag, Stornokosten
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist durch schriftlichen Antrag des Kunden an support@dentaltwin.com mit
einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich. Mögliche Guthaben an Dental Twin Credits
werden unter Abzug entstandener Kosten zurückgezahlt.
(2) Eine Rückerstattung zu viel gekaufter Dental Twin Credits ist auf schriftlichen Antrag des Kunden an
support@dentaltwin.com gegen die vom Zahlungsdienstleister vorgegebene Gebühr möglich (Stand
01.04.2025: 1.5% des Gegenwertes der zu erstattenden Dental Twin Credits).
11. Verfügbarkeit
(1) KOMBO medical solutions UG stellt die cloudbasierte KI-Dienstleistung auf einer Infrastruktur bereit,
die über Amazon Web Services (AWS) betrieben wird. Die Verfügbarkeit der Lösung beträgt mindestens 99% im Monatsmittel, berechnet auf Basis der gesamten Betriebszeit innerhalb eines Kalendermonats.
(2) Wartungsarbeiten, die zur Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit der Infrastruktur erforderlich sind, können zu geplanten Unterbrechungen führen. Diese werden von KOMBO medical solutions
UG mindestens 7 Tage Im Voraus schriftlich oder elektronisch angekündigt und bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote unberücksichtigt.
(3) Nicht entschuldigte Ausfälle, die außerhalb von Wartungsfenstern oder durch fahrlässiges Verhalten
von KOMBO medical solutions UG verursacht werden, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote berücksichtigt.
(4) KOMBO medical solutions UG haftet nicht für Ausfallzeiten, die durch höhere Gewalt, Handlungen
Dritter (z. B. Cyberangriffe) oder technische Störungen innerhalb des Verantwortungsbereichs von
AWS verursacht werden.
12. Schutzrechte Dritter
(1) KOMBO medical solutions UG einerseits, Endkunden und andere Unternehmen andererseits, gewährleisten, dass sämtliche übergebenen 3D-Dateien frei von Rechten Dritter sind.
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13. Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte, Titel, Marken, Patente etc. und Interessen, die von KOMBO medical solutions UG Endkunden und anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum von KOMBO
medical solutions UG.
(2) Endkunden und andere Unternehmen verpflichten sich, alle Informationen über das geistige Eigentum, die sie von Kombo medical solutions UG erhalten haben, vertraulich zu behandeln und nicht ohne
Zustimmung von Kombo medical solutions UG an Dritte weiterzugeben.
14. Rechte und Pflichten von KOMBO medical soluƟons UG
(1) KOMBO medical solutions UG wird die von Endkunden und anderen Unternehmen ausgelösten Aufträge im Rahmen ihres allgemeinen Geschäftsverkehrs unverzüglich bearbeiten.
(2) KOMBO medical solutions UG kann die Bearbeitung eines Kundenauftrages bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes ablehnen, z. B. wenn übertragene Dateien fehlerhaft sind.
(3) In diesem Fall werden Endkunden und andere Unternehmen direkt informiert und zur Abhilfe aufgefordert.
(4) Kommen Endkunden und andere Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, wird die Bearbeitung
dieses Auftrages durch KOMBO medical solutions UG abgelehnt
15. Datenschutz
(1) Alle auftragsbezogenen Daten werden von KOMBO medical solutions UG gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
(2) Endkunden und andere Unternehmen stellen sicher, dass an KOMBO medical solutions UG keine personenbezogenen Daten übergeben werden. Die 3D-Daten sind anonymisiert an DentalTwin zu übermitteln, so dass keine Rückschlüsse zu den Patienten gezogen werden können.
(3) Weitere Details sind in unserer Datenschutzerklärung einzusehen.
16. Gerichtsstand
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Klagen ist Goslar.
17. Sonstiges
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der deutschen Fassung sowie in weiteren Sprachen
verfügbar. Im Falle von Abweichungen und Unklarheiten ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
(3) Nebenabreden und mündliche Absprachen müssen schriftlich vereinbart bzw. bestätigt werden. Dies
gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
(4) Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie alle Vertragsrelevanten Willenserklärungen bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(5) Laut BGH-Urteil vom 13.03.2018 müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen keine männlichen und
weiblichen Personenbezeichnungen enthalten. Vor diesen Hintergrund wurde die männliche Schreibweise verwendet.
(6) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf unserer Homepage „www.dentaltwin.com“ einzusehen.
18. Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später
verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine
ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt,
sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Vertrag eine Lücke aufweisen.